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Lesen Sie hier die tragische Geschichte einer Familie, der das Jugendamt die Kinder genommen hat, obwohl die Familie selbst um Familienhilfe gebeten hat.


Jennifer & Manuela am 06.05.2008 mit Mama und Papa bei ihrer Taufe in Ingelheim,wo Manuela  im Haus St. Martin lebt.



Diese Familie wurde durch das Jugendamt getrennt, obwohl  die Eltern selbst um Familienhilfe beim Jugendamt gebeten haben.


Doris und ich haben am 06.06.2003 in Bad Bergzabern geheiratet und wir hatten nicht damit gerechnet, Kinder zu kriegen. Wir haben gedacht, dass es so auch vielleicht gut sei,weil wir beide nicht gesund sind. Doris hat eine Angsterkrankung und ist zu 100 % schwerbehindert und ich selbst bin nach 15 Operationen zu 90 % schwerbehindert.

Als sich unsere Kimder angemeldet hatten, überlegte ich mir wie ich Hilfe organisieren könne und sprach schließlich mit der "Profamilia" in Landau/Pfalz. Hier sagte man mir, dass ich beim zuständigen Jugendamt "Familienhilfe" beantragen könne.

Unsere Kinder kamen am 10.11.2006 als Extrembfrühchen in der 25. Schwangerschaftswoche zur Welt. Jennifer wog 705 Gramm und Manuela brachte 830 Gramm auf die Waage.

Am 01.02.2007 sind wir von Klingenmünster nach Schweisweiler in eine entsprechend größere Wohnung gezogen. Zu der Zeit waren unsere Kinder noch im Krankenhaus in Karlsruhe. Der Kontakt zum Jugendamt in Kirchheimbolanden bestand schon seit Anfang Dezember 2006. Jennifer und Manuela wurden im Februar 2007 von Karlsruhe in die Kinderklinik Kaiserslautern verlegt

Am 14.02.2007 fand in unserer neuen Wohnung in Schweisweiler das erste Gespräch statt. Zugegen waren das Jugendamt, die künftige Kinderärztin, die künftige Hebanne, ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Kostenträger und eine Mitarbeiterin der AOK.

Damals war schon klar, dass Manuela ein mehrfachbehindertes Kind ist, das Zuhause nicht ausreichend versorgt werden kann. Dies wurde auch durch die anwesenden Kinderärztin bestätigt.

Hier wurde zuerst einmal besprochen, dass Manuela in eine Fördereinrichtung kommen könne, die es zu suchen galt.Nach intensiver Suche ist es mir gelungen, das Haus St. Martin in Ingelheim zu finden, wo Manuela am 23.07.2007 aufgenommen werden konnte. Dort lebt Manuela heute und wird von den Mitarbeitern liebvoll versorgt. Wir besuchen Manuela selbstverständlich regelmäßig.

Für Jennifer wurde dann ein Hilfeplan erstellt. Jennifer wurde am 25.04.2007 aus dem Krankenhaus zu uns entlassen. Seit dem Tag kam täglich für vier Stunden eine Kinderkrankenschwester ins Haus. Daneben kam 1 bzw. 2 mal in der Woche eine Familienhelferin zu uns. So konnte sich Jennifer gut entwickeln. Als Jennifer zu uns kam wog sie 3470 Gramm. Wir nahmen natürlich alle Termine beim Kinderarzt , zu den Kontrolluntersuchungen und den Vojtatherapien pünktlich wahr. Die Ärzte waren stets zufrieden. Die Zusammenarbeit mit dem DRK klappte hervorragend.

Im November 2007 erhielten wir eine neue Familienhelferin. Diese machte sich zuerst einmal ein Bild von der Lage und nahme Ihre Arbeit dann auf.

Am 17.02.2008 rief Doris die Familienhelferin an und sagte zu ihr, dass sie "Starke Angst" habe. Daraufhin kam die Familienhelferin und nahm Doris und Jennifer mit. Dies mit der Begründung, man müsse erst einmal zur Ruhe kommen und man würde am nächsten Tag erneut entscheiden, wie es weitergehe.

Am 18.02.2008 fand dann im Jugendamt Kirchheimbolanden ein Gespräch statt. Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt meinte, es sei derzeit wohl das Beste, wenn Jennifer für ein paar Wochen in eine "Pflegefamilie" käme. Dann könne sich Doris ja auch besser stabilisieren.

Als wir am 11.03.2008 beim Jugendamt den Wunsch geäußert haben, Jennifer wieder zu kriegen, wurde uns mitgeteilt, dass dies nicht ginge. Jetzt beauftragten wir unseren Rechtsanwalt, der auch sofort reagierte. Daraufhin fand im Jugendamt Kirchheimbolanden am 01.04.2008 ein Gespräch statt. Hier wurde uns mitgeteilt, dass man sich nicht vorstellen könne Jennifer zurückzuführen, da Doris ja krank sei und dass Jennifer sich gut in der Pflegefamilie eingelebt hätte.

Als wir erzählten, dass wir Manuela zwei mal zu Besuch bei uns Zuhause hatten und diese gut versorgt hatten, obwohl keine Hilfe von Außen anwesend war, wurde die Sachbearbeiterin vom Jugendamt sehr unfreundlich und meinte , dass wir hätten dies mit dem Jugendamt abstimmen müssen.

Ein schriftlicher Bericht vom Haus St. Martin liegt vor, aus dem hervorgeht, dass Manuela in einem guten und ausgeglichenem Zustand zurückgebracht wurde.

So hatte das Jugendamt nicht Besseres zu tun als den Antrag beim Familiengericht in Rockenhausen zu stellen, indem steht, dass uns das Sorgerecht entzogen wird. So wurde am 17.04.2008 vor dem Familiengericht ein Anhörung terminiert. Obwohl unser Anwalt dem Richter mitteilte, dass er diesen Termin nicht wahrnehmen könne, wurde dieser Termin nicht vertagt. Dadurch mussten wir ohne unseren Anwalt zum Termin.

So entschied der Richter, dass das "vorläufige Sorgerecht" dem Jugendamt übertragen wird und ein psychologisches Gutachten eingeholt wurde.

Der Gutachter hält uns beide für "erziehungsunfähig". Doris sei ja krank und könne deshalb nicht immer mit Stress umgehen - kleine Kinder machen ja öfters Stress - und ich selbst sei ja ein Pflegekind und könne deshalb auch keinen "emotionalen Bezug"  zum Kind aufbauen.

Der Gutachter hat sich nicht mit der Psychologin von Doris unterhalten. Außerdem wurde es auch unterlassen, sich eine Stellungsnahme aus dem Haus St. Martin einzuholen. Darüber hinaus wurde es auch unterlassen, sich die Tagesprotokolle vom Deutschen Roten Kreuz genauer anzusehen. Hier hätte man erkennen müssen, dass wir sehr wohl in der Lage sind , unser Kind ausreichend zu versorgen. Wir hatten ja selbst alle Hilfen beantragt.

Manuela besuchen wir alle 14 Tage in Ingelheim. Bei Jennifer war es so, dass die Familienhelferin einmal in der Woche zu uns gekommen ist. So konnten wir Jennifer einmal in der Woche unter "Aufsicht" sehen.

Am 27.06.2008 war unsere Familienhelferin krank, so dass wir Jennifer bei ihrer Pflegefamilie alleine besuchten durften. Am 17.07.2008 durften wir erneut ohne Aufsicht zu Jennifer. Danach ist Jennifer mit ihrer Pflegefamilie in den Urlaub nach Bulgarien geflogen. Wir wurden dazu nicht nach unserer Meinung gefragt. Am 04.08.2008, am 13.08.2008, am 23.08.2008, am 27.08.2008 und am 10.09.2008 waren wir jeweils ohne Aufsicht bei Jennifers Pflegefamilie. Diese Besuche konnten wir auch dann unbeschwert mit unserer Tochter erleben, weil wir dann auch alleine als Familie spazierengehen konnten.

In der Zwischenzeit kam das schriftliche Gutachten, in dem steht, dass wir "erziehungsunfähig" sind. Daraufhin fand ein Gespräch im Jugendamt statt und man eröffnete uns, dass es nun angedacht sei, dass wir Jennifer alle 14 Tage im Gebäude des CJD unter Aufsicht für eine Stunde sehen könnten. Nach reiflicher Überlegung sind Doris & ich der Meinung, dass wir das nicht wollen und haben unseren Anwalt gebeten diesbezüglich mit dem Jugendamt zu verhandeln. Solange das Ergebnis aussteht, wissen wir nicht, wann wir Jennifer wiedersehen.

Nächster Anhörungstermin war am 07.10.2008 in Rockenhausen.


Beim 2. Anhörungstermin konnten nicht alle Fragen geklärt werden, so dass keine Entscheidung getroffen wurde.

Unser Anwalt hatte zu diesem Termin 8 Zeugen zwecks Aussage beantragt, die das Gericht jedoch nicht geladen hat.
Dass das Jugendamt es an Menschverachtung nicht mangeln läßt zeigt folgende Äußerung einer Dipl-Sozialpädagogin vom Pflegekinderdienst dieser Behörde, die unsere Tochter Jennifer noch nicht einmal gesehen hat:".... zu dieser Familie gilt es den Kontakt zu halten, in einer Form, die Jennifer nicht behindert, die für ihre gesunde Entwicklung notwendige Bindung zur Pflegefamilie aufzubauen. Es wird in den Kontakten zu den Eltern somit vorrangig um einen Kontakterhalt und nicht um einen Bindungsaufbau (im Sinne der Bindungsforschung) gehen können."
Die Pflegeltern stammen beide aus Russland und haben zeitweise bis zu vier Pflegekinder und zwei eigene Kinder. Der Pflegevater spricht nur sehr gebrochen Deutsch. Die Pflegemutter spricht perfekt Deutsch und ist angeblich als Diplom-Pädagogin in Russland ausgebildet und belehrt uns bei unseren bewachten Besuchen immer wieder wie wir mit unserem Kind umgehen müssen. In der Regel "dürfen wir zusehen, wie sich die Pflegemutter mit unserer Tochter beschäftigt".
Unsere Tochter sagt zu ihren Pflegeeltern "Mama" und "Papa" und bekommt dieses durch die Pflegemutter auch immer wieder vertiefend beigebracht. Als ich dagegen einmal Einwände erhoben habe, meinte die Pflegemutter,"dass ich wohl zeitweise nicht ganz bei der Sache sei."
Es stellt sich die Frage, ob es angehen kann, dass eine ausländische Familie, in der Vater gebrochen Deutsch spricht überhaupt in der Lage ist, ein Kind deutscher Herkunft zu erziehen, zumal diese Familie aus einem ganz anderem Kulturkreis, der uns nahezu fremd ist stammt.
Wir haben beim europäischen Gerichtshof in Brüssel eine Petition eingereicht, die durch den Vorsitzenden für zulässig erklärt wurde. Diese wird unter der Nummer:
1436/2008 geführt.
Wir haben zudem auch eine Psychologin gebeten, das durch das Gericht erstellte Gutachten zur Klärung unserer Erziehungsfähigkeit zu lesen und dazu eine Stellungsnahme abzugegen. Ihr Ergebnis ist allerdings ein ganz anderes. D.h. über unsere Erziehungsfähigkeit liegen zwei unterschiedliche Gutachten vor.
Das zweite Gutachten wurde durch das Gericht mit der Begründung" man könne damit ja nichts anfangen" ignoriert. Somit entzog uns das Familiengericht in Rockenhausen das Sorgerecht für unsere Kinder. Besuchen dürfen wir unsere Jennifer nur mit strenger Bewachung durch die Pflegemutter und einer Familienhelferin. Das war der 3. Gerichtstermin am 11.12.2009. Wir haben Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt und diese findet am 22.04.2009 in Zweibrücken vor dem Familiensenat statt.

Am 22. April ist Termin vor dem Oberlandesgericht in Zweibrücken die Berufungsverhandlung. Das Jugendamt behauptet immer nur, dass wir total ungeeignet sind, unsere Tochter ohne Bewachung zu sehen. Einen Grund kann das Jugendamt jedoch nicht konkretisieren. Das Jugendamt will einen Zeugen dafür haben, dass wir uns ins Ausland absetzen würden, sobald wir unsere Tochter für ein paar Stunden ohne Bewachung hätten. Wir haben gegen diesen Zeugen mittlerweilen Strafanzeige erstattet.

Das Oberlandesgericht ordnet hier die sofortige Aufhebung des bewachten Besuches an und ordnet an, dass wir Jennifer jetzt jede Woche für 4 Stunden ohne Bewachung  besuchen können. Es ist ein wahrer Genuß.

Dass das Jugendamt nicht einen Moment an einer Rückführung von Jennifer denkt belegt folgende Tatsache. In unserer Wohnortnähe ist Doris seit über einem Jahr im Rahmen des persönlichen Budget innerhalb einer psychiatrischen Einrichtung von der sie ambulant bei uns zu Hause betreut wird. Diese Einrichtung betreut seit Anfang diesem Jahres eine ebenfalls psychisch kranke Mutter mit drei Kindern und hat dazu eine Kooperation mit dem gleichen Jugendamt gebildet. Hier stellt das Jugendamt eine Familienhelferin zur Verfügung. In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht wußte der Vertreter des Jugendamtes von dieser Kooperation jedoch nichts.

Weiterhin wurde dann auch beschlossen, dass die Pflegeeltern sich nicht mit "Mama" und "Papa" ansprechen lassen dürfen.